Welchen Nutzen hat ein vernetztes Gesundheitswesen? Welche Aufgaben hat die gematik? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in unserem allgemeinen FAQ-Bereich.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Beteiligte im Gesundheitswesen – zum Beispiel Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – können künftig schnell und vor allem sicher wichtige medizinische Daten auf digitalem Weg verschicken. Grundlage dafür ist die neue Telematikinfrastruktur. Über dieses digitale Netz werden die technischen Systeme von Praxen, Krankenhäusern, Krankenkassen und Apotheken miteinander verbunden. Die elektronische Gesundheitskarte fungiert dabei als persönlicher Schlüssel der Patientinnen und Patienten zu ihren medizinischen Daten in diesem Netz.
Welchen Nutzen hat ein vernetztes Gesundheitswesen?
Ein vernetztes Gesundheitswesen hat viele Vorteile: Der Informationsaustausch zwischen allen Akteuren in der Patientenversorgung wird einfacher, schneller und sicherer – das ermöglicht eine bessere medizinische Versorgung. Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall, benötigt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt schnellstmöglich Informationen u. a. über Ihre Vorerkrankungen oder Allergien.
Diese sogenannten Notfalldaten können künftig innerhalb von Sekunden von der elektronischen Gesundheitskarte abgerufen werden – vorausgesetzt, Sie haben zuvor der Ablage der Notfalldaten auf der Karte zugestimmt. Dabei sind Ihre Daten durch den hohen Sicherheitsstandard der neuen Technik jederzeit optimal geschützt.
Wer ist für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verantwortlich?
Der Gesetzgeber hat die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitssystems – also: den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundeszahnärztekammer und den Deutschen Apotheker Verband – beauftragt, die elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Diese gründeten deshalb gemeinsam im Jahr 2005 die in Berlin ansässige Betreibergesellschaft gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH und fungieren dort als Gesellschafter.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die elektronische Gesundheitskarte und welchen Einfluss nimmt das Bundesgesundheitsministerium bei deren Einführung?
Ja, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowie der Aufbau und Betrieb der für deren Nutzung erforderlichen Telematikinfrastruktur sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich geregelt:
§291 SGB V ist die primäre gesetzliche Grundlage der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und als Mittel der Abrechnung mit den Leistungserbringern.
§291a SGB V regelt zudem, für welche gesetzlichen Anwendungen die Gesundheitskarte darüber hinaus geeignet sein muss und wer auf die Daten dieser Anwendungen zugreifen darf.
In §291b SGB V sind die Struktur und Aufgaben der gematik GmbH sowie das Zulassungsverfahren für technische Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur rechtlich verankert.
Die gematik GmbH befindet sich im Rahmen ihrer Aufgaben in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Welche Aufgaben hat die gematik?
Als Kompetenzzentrum für Gesundheits-IT kümmert sich die gematik um eine Vielzahl technischer Aspekte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und bei der Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband.
Die gematik definiert Standards für die Bauteile, die für die Vernetzung des Gesundheitswesens benötigt werden, und ist zuständig für die Zulassung dieser Bauteile. Sie erarbeitet die Konzepte für Anwendungen und bei der Erstellung der technischen Spezifikationen, auf deren Basis dann die Hersteller von Software und Hardware ihre Produkte entwickeln. Sie wacht auch über den Betrieb des Netzwerks und ist insbesondere für den Betrieb der zentralen Komponenten des Netzwerks direkt verantwortlich.
Der Fokus liegt auf der Unterstützung der technischen Umsetzung. Die Inhalte einzelner Anwendungen kommen jeweils von den Akteuren, die dafür die Kompetenz haben. So wurde das Versichertenstammdatenmanagement unter der Regie des GKV-Spitzenverbandes entwickelt. Bei den elektronischen Notfalldaten hatte die Bundesärztekammer den Hut auf. Und bei der adressierten Kommunikation zwischen Leistungserbringern war die Kassenärztliche Bundesvereinigung federführend.
Worin unterscheidet sich die Telematikinfrastruktur vom Internet?
Die Telematikinfrastruktur ist das sichere Netz des deutschen Gesundheitswesens und vom Internet getrennt. Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten nur Personen und Organisationen, die ihre Identität zuvor elektronisch nachgewiesen haben. Auch alle Systeme, die sich in der Telematikinfrastruktur befinden oder an sie angebunden sind, weisen ihre Identität vor jedem Kommunikationsvorgang nach.
Das bedeutet, dass ausschließlich bekannte und berechtigte Nutzer zugelassene und sichere Anwendungen und Systeme verwenden können. Im Unterschied zum Internet herrschen in der Telematikinfrastruktur klare „Verkehrsregeln“, deren Einhaltung überwacht wird. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau der sicheren, einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur wird die Grundlage für einen sicheren Austausch sensibler medizinischer Daten geschaffen.