Telematikinfrastruktur

Telematikinfrastruktur - das sichere Netz für alle
Der Begriff "Telematik" ist eine Kombination der Wörter "Telekommunikation" und "Informatik". Als Telematik wird die Vernetzung verschiedener IT-Systeme und die Möglichkeit bezeichnet, Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen.
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Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.
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Um allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und insbesondere die medizinischen Daten von Patienten zu schützen, wird in der Telematikinfrastruktur auf starke Informationssicherheitsmechanismen gesetzt. Die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen bekannten Kommunikationspartnern sowie der Schutz vor dem Zugriff auf sensible Informationen sind daher das Fundament der Telematikinfrastruktur.
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Damit die sichere Kommunikation und der Schutz von sensiblen Informationen in der Telematikinfrastruktur langfristig gewährleistet sind, werden die verwendeten kryptographischen Verfahren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst.
Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte ist eine Chipkarte (auch als Smartcard bezeichnet). Sie gilt seit Anfang 2015 als ausschließlicher Versicherungsnachweis, um medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können, und wird von Ärzten und Zahnärzten zur Abrechnung benötigt.

Zugangsberechtigung und Datenspeicher

Die elektronische Gesundheitskarte wird in der Praxis genauso eingelesen wie bisher. Dafür wurden Praxen und Krankenhäuser mit modernen Kartenlesegeräten ausgestattet. Verwaltungsdaten wie einen Adresswechsel aktualisieren die Krankenkassen jetzt einfach auf der Gesundheitskarte. Beim Einlesen der Karte werden die Daten darauf automatisch mit denen der Kasse abgeglichen und bei Bedarf auf der Karte geändert. Somit sind sie immer aktuell. Zudem stellt die neue Möglichkeit der Online-Sperrung sicher, dass Unbefugte eine verloren gegangene Karte nicht benutzen können.

Neben den Versichertenstammdaten können - mittels der elektronischen Gesundheitskarte - später auch medizinische Daten gespeichert werden. Auf diese Daten können nur Heilberufler mit einem entsprechenden Ausweis zugreifen. Hierzu zählen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker oder – allgemein – Heilberufler und deren berufsmäßige Gehilfen. Die Zugriffe auf die medizinischen Daten sind technisch durch das Zwei-Karten-Prinzip geregelt.

Detailliertere Informationen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur können dem Whitepaper Datenschutz und Informationssicherheit entnommen werden.

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Verpflichtende und freiwillige Anwendungen
Die Telematikinfrastruktur bietet Versicherten und Leistungserbringern verschiedene Anwendungen. Diese lassen sich in Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen unterscheiden. Zuletzt hat der Gesetzgeber die Vorgaben im E-Health-Gesetz, das Ende 2015 in Kraft getreten ist, aktualisiert.
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Die Pflichtanwendungen sind für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Dazu zählen der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, das elektronische Empfangen und Einlösen einer Verordnung (eVerordnung) mit der Karte sowie die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite.
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Ob Versicherte das Angebot der freiwilligen Anwendungen nutzen wollen, entscheiden sie ganz allein. Nur mit ihrer Zustimmung können beispielsweise Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt oder eine versichertenbezogene Arzneimitteldokumentation angelegt werden. Die Hoheit über seine Daten liegt allein beim Patienten.
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Zu den freiwilligen Anwendungen gehören:
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•  Notfalldaten-Management
•  Elektronischer Medikationsplan und Datenmanagement zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit
•  Anwendung der Versicherten
•  Elektronische Patientenakte
•  Elektronisches Patientenfach
Erste Schritte
Praxen und Krankenhäuser sind bereits seit einigen Jahren mit Kartenterminals und die gesetzlich Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Damit ist der sogenannte Basis-Rollout abgeschlossen.
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Basierend darauf gehören folgende Anwendungen schon heute zum Alltag:
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Versichertenstammdaten
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Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind die sogenannten Versichertenstammdaten gespeichert, die beim Arztbesuch in der Praxis oder im Krankenhaus eingelesen werden. Damit weist sich der Patient als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse aus, und der behandelnde Arzt kann mit diesen administrativen Daten die erbrachten Leistungen abrechnen. Zu den Stammdaten gehören die administrativen Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus sowie ergänzende Informationen wie zum Beispiel der Zuzahlungsstatus. Ändern sich die Stammdaten, erhält der Versicherte von seiner Kasse eine neue Karte.
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Die lebenslang gültige Krankenversichertennummer ermöglicht die eindeutige Zuordnung vom Versicherten sowie Behandlungsinformationen, und auch genügend Speicherplatz, um z. B. lange Straßennamen und weitere Vornamen zu erfassen, sorgt für klare Daten. Zudem schützt das Lichtbild des Versicherten auf der eGK vor Missbrauch.
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Europäische Krankenversicherungskarte

Auf der Rückseite der Gesundheitskarte ist die europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) abgebildet. Mit der EHIC können Versicherte, die im europäischen Ausland unterwegs sind, schnell und unbürokratisch medizinische Hilfe erhalten.

Die EHIC ist in allen Staaten der Europäischen Unionund darüber hinaus in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz gültig.

Neue Möglichkeiten durch Vernetzung
Die bundesweite, flächendeckende Vernetzung des Gesundheitswesens steht kurz bevor. Mit der Bereitstellung der Telematikinfrastruktur (TI) einher geht das sogenannte Versichertenstammdaten-Management online. Weitere Anwendungen, die dem Patienten und seiner Behandlung zugutekommen, werden schrittweise eingeführt:
Online-Abgleich der Versichertenstammdaten

Mit dieser Anwendung wird online geprüft, ob die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte aktuell sind bzw. ob überhaupt ein

gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Bei Bedarf werden die Daten aktualisiert. Ein Austausch der Karte – zum Beispiel bei Adress- oder Statusänderungen – ist dann nicht mehr notwendig. Diese Online-Überprüfung ist bei jedem ersten Patientenkontakt im Quartal verpflichtend.

Auf freiwilliger Basis können Versicherte künftig notfallrelevante Informationen auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen Die Ärzte können dann in einer Notsituation auf diese Daten zugreifen und erhalten so schnell einen Überblick zu Vorerkrankungen und möglichen medizinischen Zusammenhängen. Ein Notfalldatensatzenthält Angaben zu chronischen Erkrankungen, regelmäßig eingenommenen Medikamenten oder Allergien. Das kann im Notfall hilfreich sein. Nur Ärzte dürfen die Notfalldaten im Ernstfall auch ohne Patienteneinwilligung lesen, beispielsweise wenn der Betroffene bewusstlos ist. Über den Notfalldatensatz hinaus können auch Informationen über den Aufbewahrungsort Ihrer persönlichen Erklärungen angelegt werden. 


Persönliche Erklärungen sind:

-ein Organspendeausweis,

-eine Patientenverfügung oder

-eine Vorsorgevollmacht.


In bestimmten Notfall- oder Behandlungssituationen können Ärzte durch diese Informationen erfahren, dass es eine solche Erklärung gibt und wo sie zu finden ist (z. B. im Portemonnaie).

Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern z. B. Ärzten (KOM-LE)

Ob Post, Fax oder einfach E-Mail – die Kommunikation zwischen Ärzten heute ist oftmals nicht sicher und führt vielfach zu zeitlichen Verzögerungen. Ein analoger Arztbrief wird nachträglich digitalisiert, damit die Daten in der Verwaltungssoftware der zweiten Praxis zur Verfügung stehen. Durch die Einführung der sicheren Kommunikation können Befunde auf elektronischem Wege rechtsverbindlich, sicher und kompatibel zwischen Ärzten auf freiwilliger Basis verschickt werden.

Migration von Gesundheitsdatendiensten in die Telematikinfrastruktur am Beispiel der elektronischen Fallakte (EFA)

Die Migration von bestehenden Gesundheitsdatendiensten in die Telematikinfrastruktur zielt darauf ab, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Die hierzu als erste beispielhafte Anwendung vorgesehene elektronische Fallakte ermöglicht eine arztgeführte, sektorenübergreifende Dokumentation zu einem Behandlungsfall, wenn bspw. mehrere Heilberufler interdisziplinär in eine Behandlung eines Patienten eingebunden sind. Mit der Einwilligung des Patienten können behandlungsrelevante Informationen schnell, sicher und ohne Medienbrüche übertragen werden.

Elektronischer Medikationsplan (eMP) und Datenmanagement zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

Auf freiwilliger Basis können alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für einen Patienten dokumentiert werden. Der behandelnde Arzt bzw. der Apotheker erhalten so einen strukturierten Überblick darüber, welche Medikamente die Patientin oder der Patient aktuell einnimmt. Nicht selten haben Ärzte und Apotheker bislang keinen vollständigen Überblick über die aktuelle bzw. vor kurzem eingenommene Medikation. Das birgt ein enormes Risiko unerwünschter Arzneimittelwechselwirkungen sowie die Gefahr von Fehl- und Doppelverordnungen. Aber auch dem Patienten müssen verständliche Informationen zu seiner Arzneimitteltherapie vorliegen, die ihn in die Lage versetzen, die Arzneimittel richtig anzuwenden und notwendige risikominimierende Maßnahmen zu befolgen.

Nutzen der Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur tritt an, das sicherste elektronische Kommunikationsnetzwerk zu werden, das es im deutschen Gesundheitswesen jemals gab. Als einheitliche sektoren-übergreifende Plattform für die elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen erleichtert die Telematikinfrastruktur den Informationsaustausch zwischen den Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Angehörigen anderer Heilberufe. Davon profitieren alle an der Patientenversorgung Beteiligten gleichermaßen. Dabei werden der Datenschutz und die Datensicherheit im Gesundheitswesen gestärkt.
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Darüber hinaus bringt die Telematikinfrastruktur weitere Vorteile mit sich:
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Das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens etabliert ein digitales Verzeichnis, über das alle angebundenen Einrichtungen sowie ihre Organisationen sicher untereinander kommunizieren können.
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Es erleichtert eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Versorgung. IT-Inseln und Medienbrüche werden vermieden.
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Patientenanwendungen wie elektronische Notfalldaten oder ein elektronischer Medikationsplan können flächendeckend angeboten werden. Bei unbekannten Patienten unterstützen solche Informationen bei einer zielgerichteten Diagnostik und Therapie.
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Es gibt ein einheitliches Konzept für Datenschutz und Datensicherheit inklusive einer offiziellen Zertifizierung der eingesetzten technischen Komponenten (z. B. Kartenterminals) durch öffentliche Prüfstellen. Das erhöht die Rechtssicherheit für die Anwender und schafft beim Patienten Vertrauen in die elektronische Übermittlung seiner sensiblen Daten. 
Quelle : https://www.Gematik.de
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